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Fallschirmspringen in der DDR - I

Fallschirmsprungabzeichen sind weltweit ein begehrtes Sammlerobjekt. Im folgenden Beitrag sollen die Sprungabzeichen der DDR und zum Fallschirmsprung und Fallschirmsport gehörende Abzeichen vorgestellt werden.

Fallschirmspringen in der DDR - II

Am 22. Juni 1957 erließ der Minister für Nationale Verteidigung der DDR den Befehl Nr. 49/57 über die Einführung von Dienstlaufbahnabzeichen und der Schützenschnur der Nationalen Volksarmee. Damit waren Soldaten, Flieger, Matrosen, Unteroffiziere, Maate und Offiziere, die eine abgeschlossene Spezialausbildung besaßen, berechtigt, diese Abzeichen an der Uniform zu tragen.

Peißnitz-Turm von Halle

Die Fallschirmspringer erhielten auf der Peißnitz (zwischen Gut Gimritz und dem ehemaligen Pionierhaus) am 1. 5. 1955 einen 72 m hohen Sprungturm zu Übungszwecken und zur Vorbereitung des Absprungs aus dem Flugzeug. Viele Sportler und Fluglehrer erhielten in  der Folgezeit auf dem Sprungturm ihre Ausbildung. Der Sprungturm stellte jedoch für den Segelflug eine Gefahrenquelle dar.

Unzeitgemäße Wahrzeichen

Am 03.12.1963 wurde im GST-Sekretariat ein Bericht der Abteilung Flugsport über den Zustand der Fallschirmsprungtürme der GST recht kontrovers disku­tiert. Im Kern ging es dabei um die Eignung oder Nichteignung der Türme für die Ausbildung und um ihre rentable Auslastung als Mittel für die Massenarbeit.

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